Menschen entlasten - Steuern senken

Mit dem Startschuss zur Steuerreform setzen wir konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Menschen, von denen im ersten Schritt besonders kleine und mittlere Einkommen profitieren. Dies geht mit einer weiteren Attraktivierung des Wirtschaftsstandorts und wichtigen Ökologisierungsmaßnahmen einher.

Selbstverständlich wird der Grundsatz „keine neuen Schulden oder Steuern“ dabei eingehalten. Die Senkung der Schuldenquote wird weiter vorangetrieben sowie die Steuer- und Abgabenquote stärker in Richtung 40 Prozent gedrückt. Im Gesamtausmaß werden Arbeitnehmer, Pensionisten, Selbständige und Land- und Forstwirte um über 4 Milliarden Euro entlastet.

Auf einen Blick – Maßnahmen 2021:

  • Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen
    Senkung der ersten Lohnsteuerstufe von 25 auf 20 Prozent
  • Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent
    Entlastung der Geringverdiener hat Vorrang
  • Entlastung der Landwirtschaft
    Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro, 3-Jahres-Verteilung für Gewinne
  • Keine neuen Schulden oder Steuern
    Klare Absage an Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern

Im Detail:

  • Ökologisierende Maßnahmen 2021
    o Einheitliche Flugticketabgabe von 12 Euro, Anti-Dumping-Regelung
    o Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe, des Pendlerpauschales und der LKW-Maut sowie entschlossener Kampf gegen Tanktourismus
  • Weitere Maßnahmen ab 2022
    o Weitere Entlastung für Bürgerinnen und Bürger: Senkung der zweiten und dritten Einkommensteuerstufe von 35 auf 30 bzw. 42 auf 40 Prozent
    o Anhebung des Familienbonus auf 1.750 Euro und des Kinderfreibetrages auf 350 Euro
    o Steuerliche Begünstigung von Mitarbeitergewinnbeteiligungen
    o Entlastung der Wirtschaft:
    • Anhebung Grundfreibetrag von 30.000 auf 100.000 Euro
    • Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zu 1.000 Euro
    • Steuergerechtigkeit in der Digitalwirtschaft

 

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